Freistehendes EFH mit 1049 m² Grundstück in Steinfurt-Borghorst
- 380.000€
Freistehendes EFH mit 1049 m² Grundstück in Steinfurt-Borghorst
- 380.000€
Beschreibung
Objekt:
Freistehendes EFH ist mit 6 Zimmer, auf 2 Etagen, vollunterkellert, in einem alteingesessenen Wohngebiet auf einem 1049 m² Kaufgrundstück im Jahre 1972 Steinfurt- Borghorst bebaut.
Das Haus:
EG:
– Diele 12,81 m²
– Arbeitszimmer 11,71 m²
– Garderobe 0,92 m²
– WC 2,15 m²
– Küche 9,65 m²
– Esszimmer 12,40 m²
– Wohnzimmer 27,97 m²
– Freisitz 2,00 m²
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Gesamt 79,61 m²
1.OG:
-Flur/ Abstellraum 8,06 m²
-Bad 8,40 m²
-Elternzimmer 17,36 m²
-Kind 11,49 m²
-Kind 10,22 m²
-Balkon 1,81 m²
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Gesamt 57,84 m²
EG+1.OG 137,45 m²
KG 110,00 m²
Garage 14,75 m²
Lage:
Exposé und Grundrisse
Expose Steinfurt EFH
Details
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Immobilien-ID Cki 1535
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Preis 380.000€
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Fläche 137,45 m²
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Schlafzimmer 5
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Zimmer 6
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Badezimmer 1
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Garage 1
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Baujahr 1972
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Objektart Verkauf, Verkauf, Anlage- und Renditeobjekte, Private Immobilien
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Immobilienstatus Verkauft
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Übergabe ab Nach Kauf, Nach Vereinbarung
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Gäste WC Ja
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Anzahl Balkone 1
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Anzahl Terrassen 1
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Aufzug Nein
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Provision 3,57 %
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Provisionsbasis Vom notariellen Kaufpreis
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Mehrwertsteuer inkl. 19 % MwSt.
Zusätzliche Details
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Garten 800 m²
Adresse
Auf Google Maps ansehen-
Adresse: Overbergweg 18, 48565 Steinfurt-Borghorst
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Stadt: Steinfurt
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Landkreis: Kreis Steinfurt
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Postleitzahl: 48565
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Stadtteil: Borghorst
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Land: Deutschland
Besichtigung vereinbaren
Besichtigungs Typ
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1. Unsere Angebote basieren auf den Angaben unseres Auftraggebers. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote werden von uns nicht übernommen. 2. Unsere Angebote sind ausschließlich an den Angebotsempfänger gerichtet und von uns können gleichzeitig mehreren Interessenten offeriert werden. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleibt uns vorbehalten. Die Weitergabe dieser Angebote an Dritte ist nicht erlaubt. Im Falle einer Weitergabe an Dritte, macht sich derjenige in Höhe der vereinbarten Provision schadensersatzpflichtig, falls es aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss kommt. 3. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis. 4. Provision Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind (Doppeltätigkeit): a) bei der Vermittlung eines gewerblichen oder Anlage Kaufobjektes 5,95% des Netto Verkaufspreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Zu zahlen vom Käufer bei Abschluss des Notarvertrages. b) Bei privaten Immobilien, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und auch unbebauten Grundstücken zum privaten Bau zahlen beide Parteien eine hälftige rechtskonforme Provision, Verkäufer und Käufer also jeweils 3,57 % des notariellen Kaufpreises inkl. 19% MwSt. bei Abschluss des Notarvertrages. Die Provision ist mit Unterzeichnung des Notarvertrages sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. c) Für die Vermittlung eines Vorkaufrechts erhalten wir von Berechtigten 3,57% inkl. MwSt. des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei der Ausübung des Vorkaufrechtes weitere 3,57 % inkl. des Kaufpreises. d) bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages, 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Zu zahlen vom Mieter bei Unterschrift des Mietvertrages. e) bei Abschluss eines privaten Mietvertrages über Wohnräume, 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Zu zahlen vom Auftraggeber bei Unterschrift des Mietvertrages.